Tiergesundheit
Tiergesundheit bedeutet nicht ausschließlich die Freiheit von Krankheiten, sie ist auch wesentlicher Bestandteil für das Wohlbefinden der Tiere, die öffentliche Gesundheit, den Verbraucherschutz und die Lebensmittelsicherheit. Gesunde Tiere bilden die Basis für die Erzeugung qualitativ hochwertiger und sicherer Nahrungsmittel tierischer Herkunft. Der Freistaat Bayern sieht in der Gesunderhaltung landwirtschaftlicher Nutztiere eine wichtige Aufgabe.
In einem globalisierten Agrarmarkt werden hohe Anforderungen an die Tiergesundheit gestellt. Eine Schwachstelle in der Produktionskette kann gravierende Folgeschäden nach sich ziehen. Der Freistaat Bayern unterstützt Tiergesundheitsmaßnahmen und Kontrollprogramme. Die finanzielle Unterstützung der für die „ständige Überwachung“ erforderlichen Untersuchungen im Rahmen des freiwilligen Verfahrens „Statusuntersuchung Afrikanische Schweinepest“ (ASP) gehört zu diesen Maßnahmen. Ebenso die Aufrechterhaltung des im Jahr 2011 für ganz Bayern erreichten Status der Freiheit in Bezug auf das bovine Herpesvirus Typ 1 (BHV-1) und der im September 2023 für ganz Bayern erreichten Anerkennung in Bezug auf die Freiheit von boviner Virusdiarrhoe (BVD).
Die zuverlässige Erfassung von Informationen über den Gesundheitsstatus der Tiere und der Austausch dieser Daten zwischen den verschiedenen Stufen der Veredelungskette werden in Bezug auf die Themen „Lebensmittelsicherheit“ und „Tierwohl“ immer wichtiger. Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF) hat deshalb bereits im Jahr 2015 ein Projekt zur Sammlung und Auswertung von Tiergesundheits- und Tierwohldaten in bayerischen Tierhaltungsbetrieben auf Basis von Schlachttierbefunden gestartet. Die in diesem Rahmen erfassten Daten werden nun in Zusammenarbeit mit den verschiedenen bayerischen bäuerlichen Selbsthilfeeinrichtungen um Haltungs-, Fütterungs- und Leistungsindikatoren zu einer bayerischen Tierwohldatenbank verknüpft, die den Tierhalterinnen und Tierhaltern entsprechende Indikatoren für die Tiergesundheit und das Tierwohl zur Verfügung stellt. Das neue digitale Tierwohlmonitoring soll die Landwirte als freiwilliges Frühwarnsystem vorzeitig auf Verbesserungsmöglichkeiten im Bereich des Tierwohls hinweisen. Unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen können die Daten auch zu Beratungszwecken genutzt werden. Die Pilotphase für das digitale Tierwohlmonitoring, in der ein Basisangebot für interessierte Schweine- und Rinderhalter kostenfrei zur Verfügung steht, startete im März 2023. Das Vorhaben wurde bis zum 30. Juni 2024 verlängert, um das Angebot noch weiter auszubauen.
Ferner fördert das StMELF Projekte, die in der Praxis umsetzbare Erkenntnisse zur Verbesserung des Tierwohls und der Tiergesundheit erwarten lassen. Durch die einzelbetriebliche Investitionsförderung wird die Verbesserung der Haltungsbedingungen und damit auch der Tiergesundheit unterstützt. Auch die Förderung z. B. von Tiersensoren über das Bayerische Sonderprogramm Landwirtschaft Digital trägt zur Verbesserung der Tiergesundheit in den Ställen bei. Über die Globalmaßnahmen zur Verbesserung der Tiergesundheit werden vom StMELF Monitoring-Programme zur Überwachung und Verbesserung des Gesundheitsstatus in Tierhaltungen einschließlich der Biosicherheit gefördert.
Afrikanische Schweinepest (ASP)
Im Jahr 2020 hat die ASP Deutschland erreicht. Trotz unmittelbarer Einleitung der erforderlichen Seuchenbekämpfungsmaßnahmen konnte eine Ausbreitung der Seuche zunächst nicht verhindert werden. Anfangs waren nur Wildschweine betroffen und im Jahr 2021 waren die Fälle bei Hausschweinen noch auf diejenigen Bundesländer beschränkt, in denen ASP auch bei Wildschweinen vorkam. Im Mai 2022 ist die ASP dann erstmals bei Hausschweinen in Baden-Württemberg und im Juli 2022 in Niedersachsen aufgetreten. In beiden Fällen war ein Gebiet betroffen, in dem die ASP bei Wildschweinen nicht vorkam. Durch konsequente Seuchenbekämpfungsmaßnahmen kam es nicht zu einer Ausbreitung in den Hausschweinebeständen oder einem Eintrag in die Wildschweinbestände. Die Bekämpfungsmaßnahmen beim Wildschwein in den östlichen Bundesländern zeigen mittlerweile Wirkung, so dass dort einige Sperrzonen verkleinert bzw. aufgehoben werden konnten. Die ASP wurde in Deutschland im Jahr 2022 insgesamt 1 162 Mal (3 Fälle bei Hausschweinen) und im Jahr 2023 insgesamt 881 Mal (1 Fall beim Hausschwein) festgestellt (Quelle: Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), Ausbruchszahlen 2022 und 2023). Eine Bedrohungslage für Bayern durch die ASP ist nach wie vor gegeben, auch wenn hier bisher keine Fälle aufgetreten sind.
Das StMELF hat die umfangreichen Präventionsmaßnahmen des für die Tierseuchenbekämpfung zuständigen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) im Rahmen seiner Zuständigkeiten auch in den Jahren 2022 und 2023 flankierend unterstützt. In Zusammenarbeit mit den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie dem Landeskuratorium der Erzeugerringe für tierische Veredelung in Bayern e. V. (LKV) wurden die Sensibilisierungs- und Aufklärungsmaßnahmen fortgesetzt und noch weiter ausgebaut.
Die für bayerische Betriebe bestehende Möglichkeit der freiwilligen Statusuntersuchung des Schweinebestands ist ein zentrales Angebot, um schon im Vorfeld eines Seuchenfalles die Weichen für eine zeitnahe Vermarktung der Tiere im Seuchenfall zu stellen. Zur Erleichterung des Einstiegs in das freiwillige Verfahren „Statusuntersuchung ASP“, wurde die Untersuchung von verendeten Hausschweinen zur „ständigen Überwachung“ durch die Bereitstellung finanzieller Mittel in den Jahren 2022 und 2023 aufrechterhalten. Hierzu stellen das StMELF und das StMUV seit dem Beginn im Jahr 2020 jeweils insgesamt 100.000 € zur Verfügung.
Auf Ebene der Schlachtung hat das StMELF die Branche wiederholt darauf hingewiesen, dass im Falle eines Vermarktungsverbots aufgrund von ASP-Betroffenheit Ausnahmebestimmungen für Betriebe vorgesehen sind, die über eine gesonderte Zulassung nach tierseuchenrechtlichen Bestimmungen verfügen. Das StMELF hat den Betrieben der Schlachtwirtschaft empfohlen, sich frühzeitig mit den zuständigen Behörden in Kontakt zu setzen, um betriebsspezifische Notfallpläne zu entwickeln.
Hochpathogene Aviäre Influenza (Geflügelpest)
Im Gegensatz zu früher kamen in den vergangenen Jahren die Geflügelpest-Geschehen in Europa über die Sommermonate, insbesondere in der Wildvogelpopulation, nicht mehr vollständig zum Erliegen. Die im Berichtszeitraum in Bayern gemeldeten Fälle konzentrieren sich bei gehaltenen Tieren aber nach wie vor auf die kalte Jahreszeit. Im Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 31. Dezember 2022 sind im Tierseucheninformationssystem (TSIS) des FLI für Bayern insgesamt 35 Fälle, davon 9 Fälle bei gehaltenen Tieren und 26 Fälle bei Wildvögeln, erfasst. Im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 sind es insgesamt 256 registrierte Fälle in TSIS, davon 11 Fälle bei gehaltenen Tieren und 245 Fälle bei Wildvögeln. Damit unterscheiden sich die Fallzahlen bei gehaltenen Tieren kaum, wohingegen bei den Wildvögeln ein deutlicher Unterschied besteht.
Die für die Tierseuchenbekämpfung zuständigen Behörden veranlassen auf Grundlage von Risikobewertungen die zu ergreifenden Maßnahmen zur Seuchenprävention. Dazu zählen z. B. die Anordnung von verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen oder die landesweite Stallpflicht in Risikogebieten, um den Kontakt von infizierten Wildvögeln mit Nutzgeflügel zu verhindern. Wird die Geflügelpest in einem Geflügelbestand festgestellt, so ergreifen die zuständigen Behörden die erforderlichen Schutzmaßregeln. Zu diesen zählen z. B. auch Vermarktungsbeschränkungen und Verbringungsverbote mit teils erheblichen Auswirkungen auf das Marktgeschehen. Besonders hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang, dass nach dem Marktordnungsrecht bis zum 27. November 2023 Eier von Legehennen, die auf Grund einer Beschränkung den Auslauf nicht nutzen können, maximal 16 Wochen lang weiterhin als „Eier aus Freilandhaltung“ vermarktet werden durften. In Zusammenhang mit dieser Vorgabe war es in einzelnen bayerischen Landkreisen im Berichtszeitraum erforderlich, dass Legehennenbetriebe einen Wechsel der tatsächlichen Haltungsart vornahmen. Mit Inkrafttreten der neuen EU-Vermarktungsnormen für Eier zum 28. November 2023 dürfen Eier bei behördlich angeordneter Aufstallpflicht (z. B. aufgrund eines Ausbruchs der Geflügelpest) zeitlich unbefristet weiterhin als „Eier aus Freilandhaltung“ vermarktet werden.
Blauzungenkrankheit (BT)
Nach Billigung der Aufhebung der BT-Restriktionszonen in Bayern im Juni 2021, in Baden-Württemberg und Hessen im Juli 2022, im Saarland im Januar 2023 und zuletzt in Rheinland-Pfalz – und somit für ganz Deutschland – im Juni 2023 durch die EU-Kommission wurden im Oktober 2023 erneut BT-Fälle in Deutschland gemeldet. Betroffen waren die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Bis zum 31. Dezember 2023 sind in TSIS insgesamt 24 Fälle registriert. Während die vergangenen Fälle in Deutschland durch den Serotyp-8 ausgelöst wurden, wurden die jüngsten Fälle durch den Serotyp-3 hervorgerufen. Aufgrund der Seuchenausbrüche wurde der Status „frei von der BT“ für das ganze Gebiet der Bundesländer Bremen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen ausgesetzt. Derzeit ist gegen BTV-3 noch kein Impfstoff verfügbar, so dass die Tiere nicht wirksam gegen BTV-3 geschützt werden können. Die bisher in Deutschland verwendeten BTV-4/BTV-8-Impfstoffe wirken nicht gegen den neu aufgetretenen BTV Serotyp-3. Unabhängig davon ist die BT-Impfung bzw. die Aufrechterhaltung des Impfschutzes gegen BTV-8 und BTV-4 aufgrund des Vorkommens dieser Serotypen in benachbarten Mitgliedstaaten bzw. in Europa weiterhin zu empfehlen.
Bovine Virusdiarrhoe (BVD)
Die BVD wird seit 2011 in Deutschland staatlich bekämpft. Das Ziel ist, die BVD völlig zu tilgen. Kernpunkt ist eine Untersuchungsverpflichtung für alle geborenen Kälber innerhalb des ersten Lebensmonats bzw. für alle Rinder vor dem Verbringen auf Vorhandensein des BVD-Virus. Die Probenahme wird durch die Tierhalterinnen und Tierhalter beim Einziehen der Ohrmarken vorgenommen. Die Selbsthilfeeinrichtungen der Landwirtschaft (Tiergesundheitsdienst Bayern e. V. (TGD) und LKV) wirken bei der Logistik und der Datenerfassung unterstützend mit.
Die Prävalenz (Häufigkeit einer Krankheit in einer Population zu einem bestimmten Zeitpunkt), bezogen auf neugeborene Kälber, konnte durch die eingeleiteten Maßnahmen bundesweit von 0,473 % im Jahr 2011 auf 0,001 % im Jahr 2022 reduziert werden. In Bayern konnte die Prävalenz von 0,72 % im Jahr 2011 auf 0,00 % im Jahr 2022 reduziert werden (Quelle: FLI, Statistik zur BVD-Bekämpfung in Deutschland).
Zum 21. April 2021 erfolgte die Einführung des neuen EU-Tiergesundheitsrechtsaktes. Die BVD ist in der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1882 als Seuche der Kategorie C für die optionale Tilgung gelistet und wird damit erstmalig auf EU-Ebene geregelt. Seit Ende September 2023 ist ganz Bayern von der EU-Kommission als seuchenfrei in Bezug auf BVD anerkannt.
Einsatz von Antibiotika in der Nutztierhaltung
Antibiotika werden eingesetzt, um kranke Tiere zu behandeln. Auch unter optimalen Haltungsbedingungen können Tiere erkranken. Sie zu behandeln gebietet der Tierschutz. Für den Einsatz von Tierarzneimitteln gelten strenge rechtliche Regelungen, die in den vergangenen Jahren insbesondere in Bezug auf den Einsatz bei Nutztieren erheblich verschärft wurden (z. B. Umwidmungsverbot und Antibiogrammpflicht in bestimmten Fällen). Die Entscheidung über die Behandlung eines Tieres trifft der behandelnde Tierarzt.
2014 wurde ein bundesweites System zur Erfassung und Reduktion des Antibiotikaeinsatzes bei Masttieren (Rind, Schwein, Huhn und Pute) ab einer bestimmten Bestandsgröße eingeführt. Es verpflichtet die betroffenen Tierhalterinnen und Tierhalter zur halbjährlichen Meldung ihrer Tierzahlen (bis Ende 2022 auch der Antibiotikaanwendungen) in einer staatlichen Antibiotikadatenbank. Durch Benchmarking soll eine Verbesserung der Tiergesundheit und damit verbunden, eine Verringerung des Antibiotikaeinsatzes erreicht werden. Betriebe, die deutlich mehr Antibiotika anwenden als andere Betriebe der gleichen Nutzungsart, müssen Maßnahmen ergreifen, um den Einsatz zu reduzieren. Im Januar 2022 sind die EU-Tierarzneimittel-Verordnung und das Tierarzneimittelgesetz in Kraft getreten. Hierdurch haben sich Änderungen im nationalen Antibiotikaminimierungskonzept ergeben. Mit der zum 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Novellierung des Tierarzneimittelgesetzes wurde das 2014 eingeführte Antibiotikaminimierungskonzept an fachliche Erkenntnisse angepasst und weiterentwickelt. Antibiotikaanwendungen müssen seit 2023 bei weiteren Nutzungsarten und Altersgruppen der Tierarten Rind, Schwein, Huhn und Pute erfasst werden. Die Verpflichtung zur Mitteilung der Antibiotikaanwendungen ging von den Tierhaltern auf die Tierärzteschaft über. Zusätzlich gab es Änderungen bei den mitteilungspflichtigen Nutzungsarten – neu aufgenommen wurden z. B. Rinder, die der Milcherzeugung dienen, sowie nicht auf dem Tierhaltungsbetrieb geborene Kälber – und zum Teil bei den Bestandsuntergrenzen. Mitteilungen zum Tierbestand und zu Tierbewegungen sowie ggf. die Nullmeldung sind weiterhin durch die Tierhalter zu tätigen.
Seit dem Jahr 2011 sind pharmazeutische Unternehmen und Großhändler gesetzlich dazu verpflichtet, die Mengen an Antibiotika, welche jährlich an Tierärzte in Deutschland abgegeben werden, zu erfassen. Diese Daten werden an ein zentrales Register gemeldet und vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) jährlich ausgewertet. Demnach ist die Menge der in der Tiermedizin für Haus- und Nutztiere abgegebenen Antibiotika in Deutschland im Jahr 2022 erneut deutlich zurückgegangen. Im Vergleich zu 2011, dem ersten Jahr der Erfassung der Antibiotika-Abgabemengen, konnte eine Reduzierung der insgesamt abgegebenen Antibiotikamenge um 68 % erreicht werden. Für die Mengen abgegebener Cephalosporine der 3. und 4. Generation, Fluorchinolone und Polypeptidantibiotika (Colistin), welche von der WHO als Wirkstoffe mit besonderer Bedeutung für die Therapie beim Menschen (Highest Priority Critically Important Antimicrobials for Human Medicine) eingestuft werden, sind im Vergleich zum Vorjahr erneut Rückgänge zu verzeichnen. Die Menge der abgegebenen Makrolide blieb auf stabilem Niveau (Quelle: BVL).
Das globale Problem der Antibiotikaresistenzen muss im Sinne eines „One Health“-Ansatzes durch das Zusammenwirken von Human- und Veterinärmedizin weiterhin intensiv verfolgt werden. Dem Ansatz eines zielgerichteten Antibiotikaeinsatzes und sorgfältigen Umgangs mit Antibiotika wird auch durch das neue EU-Tierarzneimittelrecht Rechnung getragen, das zukünftig weitere Anpassungen im System zur Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes in der Tierhaltung mit sich bringen wird. Neben den bisher erfassten Tierarten Rind, Schwein, Huhn, Pute werden stufenweise weitere Tierarten in die Datenerfassung mit einbezogen.
Gesundheitsmonitoring beim Rind
Seit 1. Januar 2020 ist Pro Gesund ein Bestandteil der Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit und Robustheit landwirtschaftlicher Nutztiere. Es wurde damit zu einem dauerhaften Angebot des LKV, das hier eng mit dem Bundesverband praktizierender Tierärzte in Bayern (bpt) und der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) zusammenarbeitet. Die Grundfinanzierung erfolgt im Rahmen der staatlichen Förderung der Milchleistungsprüfung. Ziel des Projektes ist es, die Gesundheit und Langlebigkeit der Rinder durch die Erhebung und Analyse von Krankheitsdiagnosen und gesundheitsrelevanten Beobachtungen zu verbessern. Die Teilnahme beruht auf einer freiwilligen Erklärung von Landwirt und Tierarzt. Die erhobenen Daten werden in einer zentralen Datenbank gespeichert und können von Landwirtinnen und Landwirten und von den jeweils betreuenden Tierärztinnen und Tierärzten in speziellen Online-Anwendungen ausgewertet werden. Damit ist es z. B. möglich, Schwachstellen der eigenen Herde im Gesundheitsbereich frühzeitig zu erkennen, präventive Maßnahmen bei absehbaren Problemen einzuleiten oder im Rahmen der tierärztlichen Bestandsbetreuung effektive Strategien zur Verbesserung der Gesundheit zu entwickeln. Derzeit nehmen an Pro Gesund 184 Tierärzte und 4 417 Betriebe, davon 1 097 Betriebe zusammen mit Tierarzt, teil (Stand: 31. Dezember 2023; Quelle: LKV).