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Einkommenslage nach Fördergebieten

Die Erhaltung der Landwirtschaft in den Berggebieten und sonstigen benachteiligten Agrarzonen gehört zu den Kernanliegen bayerischer Agrarpolitik. Landwirte mit Betriebsstandorten in von Natur aus benachteiligten Regionen erbringen vielfältige Leistungen zum Gemeinwohl der Gesellschaft. Als Teilkompensation der ungünstigen Standortbedingungen und anderer spezifischer Produktionsnachteile erhalten die Landwirte in diesen Gebieten die Ausgleichszulage.

Die untersuchte Gesamtheit der Haupterwerbsbetriebe stammt zu 10 % aus dem Berggebiet, zu 46 % aus der sonstigen benachteiligten Agrarzone und zu 44 % aus den nicht benachteiligten Gebieten.

Im Mittel aller Haupterwerbsbetriebe bewegten sich die Beihilfen leicht unter dem Niveau des Vorjahres. Im Berggebiet fielen sie allerdings höher aus als im Vorjahr. Für Betriebe, die in der sonstigen benachteiligten Zone und im nicht benachteiligten Gebiet liegen, sanken die staatlichen Zuwendungen gegenüber dem Vorjahr um ca. 2 bzw. 6 %.

Unternehmensbezogene Beihilfen nach Fördergebieten im Wirtschaftsjahr 2022/2023*

MerkmalEinheitGebietskategorie BerggebietGebietskategorie Sonstige benachteiligte AgrarzoneGebietskategorie Nicht benachteiligtes GebietInsgesamt
Anteil an der Gesamtheit%10,146,243,7100
Betriebsgrößeha LF42,9367,8566,5064,04
Vergleichswert€/ha LF524502763612
Gewinn€/Unternehmen76.35694.11896.79092.672
Unternehmensertrag€/Unternehmen256.699373.947450.276390.649
Beihilfen insgesamt€/Unternehmen32.51836.28330.60233.241
dar. Ausgleichszulage€/Unternehmen3.3653.3613722.077
      Agrardieselerstattung€/Unternehmen(1.289)(2.486)(2.733)2.439
      Zinszuschüsse€/Unternehmen(13)(36)(8)(22)
      Investitionszuschüsse (ohne Zinszuschüsse)€/Unternehmen(3.258)(1.691)(827)1.496
      Beihilfen pflanzliche Produktion€/Unternehmen018757109
      Zuschüsse Tierproduktion€/Unternehmen1.047(397)(559)537
      EU-Direktzahlungen€/Unternehmen12.82919.25619.01018.307
      Prämien für umweltgerechte Agrarerzeugung€/Unternehmen10.1957.5445.1276.780
Beihilfen Veränderung gegenüber 2021/2022%8,8–1,7–6,1–2,3
Anteil am Unternehmensertrag%12,79,76,88,5
Anteil am Gewinn%42,638,631,635,9

* Bei der Bildung von Betriebsgruppen wurde die seit dem 1. Januar 2019 gültige Gebietseinteilung zugrunde gelegt.

Das Berggebiet (rd. 10 % der bayerischen Betriebe) lag mit seinen kleinstrukturierten Milchvieh- und sonstigen Futterbaubetrieben beim Gewinn je Unternehmen im Mittel um etwa 18 % unter dem Durchschnittswert aller Betriebe. Die Betriebe erhielten durchschnittlich 32.518 € Beihilfen. Dies entsprach nahezu dem Gesamtdurchschnitt, obwohl im Mittel eine um rd. 21 ha geringere Nutzfläche bewirtschaftet wurde. Die Ausgleichszulage und die Prämien für umweltgerechte Agrarerzeugung hatten in den Betrieben des Berggebietes eine hohe Bedeutung. Ihr Anteil an den staatlichen Transferleistungen lag bei 10 bzw. 31 %.

Zur sonstigen benachteiligten Agrarzone (rd. 46 % der bayerischen Betriebe) gehören der Jura, das nordbayerische Hügelland und der Keuper, die fränkischen Platten, Teile des voralpinen Hügellandes und die schlechteren Lagen im südlichen tertiären Hügelland. Diesem Fördergebiet sind auch große Teile der ostbayerischen Mittelgebirge sowie von Spessart und Rhön zuzurechnen. In den Betrieben der sonstigen benachteiligten Agrarzone bewegte sich der Gewinn leicht über dem bayerischen Durchschnitt. Die Betriebe aus dieser Gruppe erhielten durchschnittlich 36.283 € an Beihilfen. In der sonstigen benachteiligten Agrarzone wirtschaften überdurchschnittlich viele Milchviehbetriebe. Die wichtigsten Fördermaßnahmen waren die EU-Direktzahlungen und die Prämien für eine umweltgerechte Agrarerzeugung.

Zum nicht benachteiligten Gebiet zählen die Gäugebiete, der nördliche Teil des Tertiären Hügellandes und die besseren Lagen des südlichen Tertiären Hügellandes sowie große Teile des Voralpinen Hügellandes. Im nicht benachteiligten Gebiet befinden sich 44 % der Haupterwerbsbetriebe. Diese Betriebsgruppe erhielt staatliche Zuwendungen von durchschnittlich 30.602 € je Unternehmen. Damit lagen sie um 2.639 € unter dem Mittel aller Betriebe. Auch hier hatten die EU-Direktzahlungen mit 62 % der Beihilfen die größte Bedeutung. An zweiter Stelle lagen die Prämien für umweltgerechte Agrarerzeugung mit einem Anteil von 17 % an den Beihilfen.

Weitere Informationen zu den unternehmensbezogenen Beihilfen der Betriebe in den Fördergebieten enthalten die Tabellen 34 und 35.