Mehrgefahrenversicherung Obst- und Weinbau
Wie man in den letzten Jahren beobachten konnte, ist auch die bayerische Landwirtschaft immer häufiger von den Folgen des Klimawandels betroffen. So bedrohen Trockenheit, Starkregen, Stürme und Hagel regelmäßig die Ernten. Grundsätzlich müssen Landwirte als Unternehmer selbst die Verantwortung für das betriebliche Risikomanagement tragen. Die Risiken sind infolge des Klimawandels aber kaum noch beherrschbar.
Das bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus unterstützt deshalb seit 2021 die Stärkung der eigenverantwortlichen betrieblichen Risikovorsorge landwirtschaftlicher Betriebe.
Hierzu hat Frau Staatsministerin Kaniber 2021 ein Programm zur Förderung von Prämien für Versicherungen zur Deckung spezifischer witterungsbedingter Risiken im bayerischen Obst- und Weinbau (BayVOW) aufgelegt. Dieses wurde, aufgrund des großen Erfolges, im Jahr 2023 auf die gesamte Landwirtschaft Mehrgefahrenversicherung (MGV) ausgedehnt.
Förderung von Mehrgefahrenversicherungen im Obst- und Weinbau (BayVOW) im Jahr 2022
Zuwendungsfähig waren Versicherungsprämien für Versicherungen des Fruchtertrages gegen die Risiken Starkfrost, Sturm und/oder Starkregen für Kulturen des Obst- und des Weinbaus auf Anbauflächen in Bayern. Die jährlichen Versicherungsprämien wurden mit bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert.
Im Jahr 2022 gingen 429 Förderanträge ein. Die beantragte Gesamtfläche betrug 2 808 ha.
Anteil der einzelnen Kulturen an der gesamten beantragten Fläche 2022
in Prozent – Schaubild 42 in höherer Auflösung
Förderung von Mehrgefahrenversicherungen in der Landwirtschaft (MGV) im Jahr 2023
Aufgrund der positiven Erfahrungen im Förderprogramm BayVOW wurde das Förderprogramm im Jahr 2023 auf die gesamte Landwirtschaft ausgedehnt.
Gefördert werden Schadens- und Indexversicherungen für Flächen in Bayern. Die jährlichen Versicherungsprämien werden mit bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert. Für die einzelnen Versicherungspakete „Ackerbau“, „Grünland“ sowie „Obst, Wein, Hopfen und Baumschulen“ gelten unterschiedliche Bedingungen:
- Paket „Ackerbau“: Versicherbare und förderfähige Gefahren sind Hagel, Starkregen, Sturm, Starkfrost, Dürre sowie Fraßschäden (z. B. durch Gänse oder Saatkrähen). Es besteht kein Wahlrecht zwischen den Gefahren, d. h. die Betriebe müssen alle genannten Gefahren bei Ackerkulturen absichern.
- Paket „Grünland“: Versicherbare und förderfähige Gefahren sind Hagel, Dürre sowie Fraßschäden durch Engerlinge. Auch hier besteht kein Wahlrecht.
- Paket „Obst, Wein, Hopfen und Baumschulen“: Förderfähige Gefahren sind Hagel, Starkregen, Sturm und Starkfrost. Um an der Förderung teilhaben zu können, müssen mindestens zwei Gefahren abgesichert werden.
Das Risiko Dürre wird stets über eine Indexversicherung abgesichert, da Dürreschäden nicht bei einer Feldbegehung geschätzt werden können. Die Entschädigungszahlung ist somit – anders als bei den übrigen Gefahren – nicht an den Nachweis eines tatsächlich eingetretenen Schadens bei den angebauten Kulturen geknüpft. Der Versicherungsnehmer erhält hier eine pauschale Zahlung, sobald ein vorher festgelegter kritischer Niederschlagswert erreicht wurde.
Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist der Abschluss eines gültigen Versicherungsvertrages, der folgende Vorgaben erfüllt:
- Selbstbehalt von mindestens 20 % (Abzugsfranchise)
- Maximalentschädigung von höchstens 80 % der Versicherungssumme sowie
- Einhaltung von definierten maximalen Versicherungssummen (Höchsthektarwerte).
Eine Abweichung von diesen Voraussetzungen ist grundsätzlich möglich. Versicherungsverträge mit derartig abweichender Ausgestaltung sind jedoch nur bis zu den Grenzen der vorgenannten Voraussetzungen zuwendungsfähig.
Eine gleichzeitige Förderung von Versicherungsprämien mit Mitteln anderer öffentlicher Förderprogramme ist nicht möglich.
Der Antrag auf Gewährung der Zuwendung ist jährlich mit dem Mehrfachantrag im iBALIS bis zum Antragsendtermin am 15. Mai zu stellen. Der Abschluss der Versicherung kann bereits vor Antragstellung erfolgen. Der Antragsteller ist verpflichtet, vor Abschluss der Versicherung mindestens ein Angebot zur Versicherung einzuholen.
Im Jahr 2023 wurden 4 854 Anträge bewilligt. Die versicherte Fläche betrug 148 148 ha.
Anteil der einzelnen Pakete an der gesamten beantragten Fläche und Fördervolumen 2023
in Prozent und Euro – Schaubild 43 in höherer Auflösung
Ergänzend dazu zeigt folgende Tabelle den Anteil beantragter Flächen an der jeweiligen bayerischen Anbaufläche.
Anteil an der jeweiligen bayerischen Anbaufläche, für den eine Förderung der Versicherungsprämien beantragt wurde*
Kultur | Gesamtfläche der Kultur in Bayern (ha) | MGV- Versicherte Fläche (ha) | Anteil der versicherten Fläche (%) |
---|---|---|---|
Winterraps | 112.440 | 8.056 | 7 |
Ackerbohne | 5.595 | 452 | 8 |
Mais | 116.328 | 10.541 | 1 |
Sojabohnen | 24.556 | 2.259 | 9 |
Silomais | 409.199 | 38.265 | 9 |
Körnersorghum | 1.831 | 183 | 10 |
Sudangras | 400 | 44 | 11 |
Steinobst | 926 | 153 | 17 |
Beerenobst | 1.000 | 179 | 18 |
Kernobst | 1.390 | 262 | 19 |
Tafeltrauben | 20 | 6 | 32 |
Brauner Senf | 31 | 11 | 34 |
Erdbeeren | 1.793 | 639 | 36 |
Sonstige Obstanlagen | 297 | 110 | 37 |
Bestockte Rebfläche | 5.677 | 2.156 | 38 |
Baumschulen | 763 | 302 | 40 |
Hopfen | 17.416 | 15.719 | 90 |