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EU-Direktzahlungen

In der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP-Reform) in den Jahren 2015 bis 2022 erhielten Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe eine Basisprämie in Verbindung mit der Aktivierung von Zahlungsansprüchen (ZA). Mit der Beantragung der Basisprämie verpflichten sich die Betriebsinhaber auch zur Erhaltung der dem Klima- und Umweltschutz förderlichen Landbewirtschaftungsmethoden (Greening), wofür zusätzlich die Greeningprämie (rd. 82 €/ha) gewährt wird. Auf Antrag erhalten Landwirte eine Umverteilungsprämie für die ersten 30 ZA (rd. 50 €/ha) sowie eine verringerte Umverteilungsprämie für weitere 16 ZA (rd. 30 €/ha). Junglandwirte mit Anspruch auf die Basisprämie können zusätzlich für maximal 90 aktivierte ZA die Zahlung für Junglandwirte beantragen (44 €/ha).

Art und Umfang der in Bayern beantragten ZA

MerkmalEinheitHaushaltsjahr 2023/Antragsjahr 2022
ZA insgesamtAnzahl3.143.6801)
Gesamtwert Zahlungsansprüche536.846.309
Ø Wert eines ZA170,77

1) Anteil am Bund: 18,77 %

Die Aktivierung eines ZA bei der Basisprämie ist grundsätzlich nur zusammen mit einem Hektar beihilfefähiger Fläche möglich. 

Aufteilung der Direktzahlungen in Bayern 2022 gemäß VO (EU) Nr. 1307/2013 (EU-Haushaltsjahr 2023/Antragsjahr 2022)

Direktbeihilfe je BetriebAnzahl der BegünstigtenAnteil der Gesamtzahl der Begünstigten (%)Absolute Beihilfenhöhe (€ 1)Anteil der Beihilfe an der Gesamtbeihilfe (%)
< 500 € 4.4824,501.716.008,900,19
< 2.000 € 21.83221,9126.385.945,432,93
< 5.000 € 22.55922,6475.764.065,698,42
< 10.000 € 19.95720,03140.445.490,1815,60
< 50.000 € 29.62529,74571.522.851,9363,48
< 100.000 € 1.0581,0668.365.991,157,59
< 200.000 € 1010,1012.889.917,671,43
< 300.000 € 90,012.076.155,660,23
> = 300.000 € 201.088.890,080,12
Summe99.625100900.225.316,69100

1) Modulation bereits abgezogen.

99 625 Betriebe erhielten in Bayern im EU-Haushaltsjahr 2023 rd. 0,900 Mrd. € Direktzahlungen.

Im Durchschnitt erhielt ein Direktzahlungsempfänger im EU-Haushaltjahr 2023 rd. 9.036 €. 31 % der Betriebe mit den höchsten Direktzahlungen erhielten rd. 73 % Fördermittel. Rd. 49 % der Direktzahlungsempfänger erhielten weniger als 5.000 € und insgesamt rd. 12 % der Fördermittel.

Die Zahlungen des Jahres 2022 der 1. und 2. Säule sind an die Einhaltung von Verpflichtungen im Rahmen von Cross Compliance (CC) gebunden.

Das Kontrolljahr 2022 stand noch unter dem Einfluss der Corona-Pandemie. Im Zuge der Gefahren und Einschränkungen durch die Pandemie erließ die EU-Kommission die Verordnung 2022/1216, die es ermöglichte, die Kontrollquote im Bereich CC von 1,0 % auf 0,5 % abzusenken. Im grünen Bereich wurden somit im Jahr 2022 ca. 500 Betriebe systematisch und integriert kontrolliert in den Rechtsakten (RA) Nitrat, Vogelschutz, Fauna-Flora-Habitat und GLÖZ, sowie weitere 500 Betriebe im Bereich Pflanzenschutz. Die absolute Anzahl an systematischen Kontrollen im grünen Bereich lag damit bei gut 1 000 Betrieben.

Wie in den vergangenen Jahren lagen auch 2022 die Beanstandungsschwerpunkte bei den systematischen Kontrollen im grünen Bereich bei der Nitratrichtlinie sowie in deutlich geringerem Umfang bei den Regelungen zum Pflanzenschutz. Ein Großteil der Verstöße wurde mit mittel (3 % Kürzung) bewertet, gefolgt von leichten (1 % Kürzung) und schweren (5 % Kürzung) Verstößen. Bei den systematischen Kontrollen im grünen Bereich wurden bei den GLÖZ-Standards (Erhaltung der Flächen in gutem landwirtschaftlichem und ökologischem Zustand) sowie der Vogelschutz- und FFH-Richtlinie nur in geringem Umfang Verstöße festgestellt.

Des Weiteren wurden bei den systematischen Kontrollen in sieben Fällen bei Nitrat ein Wiederholungsverstoß festgestellt. Vorsätzliche Verstöße wurden in einem Fall bei Nitrat festgestellt.

Im weißen Bereich (Gesundheit von Mensch und Tier, Tierschutz) sind es bei den systematischen Kontrollen wiederholt die Anforderungen zur Tierkennzeichnung (Rinder-, Schaf- und Ziegenkennzeichnung sowie Schweinekennzeichnung) und dabei insbesondere die der Rinderkennzeichnung, die zu den häufigsten Beanstandungen führten. Der hohe Anteil an Verstößen führt hier regelmäßig zu Prüfquotenerhöhungen. Bei der Rinderkennzeichnung wurde die Mehrzahl der Verstöße als leicht bewertet, während bei der Kennzeichnung von Schweinen, Schafen und Ziegen die ganze Bandbreite von leicht, mittel und schwer vorkam. Des Weiteren gab es Beanstandungen bei der Lebens- und Futtermittelsicherheit sowie beim Tierschutz bei den landwirtschaftlichen Nutztieren, Kälbern und Schweinen. Der Bereich der Verfütterungsverbote (TSE) spielt hinsichtlich der Verstöße eine untergeordnete Rolle.

Bei den systematischen Kontrollen im weißen Bereich wurden bei 174 Betrieben Wiederholungsverstöße festgestellt. Diese sind wie folgt verteilt:

  • RA Rinderkennzeichnung (106 Betriebe)
  • RA Tierschutz landwirtschaftlicher Nutztiere (20 Betriebe)
  • RA Lebensmittelsicherheit (15 Betriebe)
  • Schaf- und Ziegenkennzeichnung (15 Betriebe).

Bei 49 Betrieben wurden die Verstöße mit Vorsatz bewertet (27 im Bereich der Rinderkennzeichnung). Hierbei ist zu erwähnen, dass ein überwiegender Teil der Verstöße nicht auf originären Vorsatz, sondern auf Vorsatz aufgrund von Wiederholung zurückzuführen sind.

Das finanzielle Ausmaß CC-bedingter Kürzungen in der ersten und zweiten Säule fiel erstmalig seit der GAP-Reform (2015) im Jahr 2018 und blieb im Jahr 2019 in etwa auf demselben Niveau. Trotz der pandemiebedingt reduzierten Kontrollraten bei den systematischen Kontrollen ging der Betrag im Kontrolljahr 2020 nur leicht zurück, um sich in den Jahren 2021 und 2022 wieder auf das Niveau von 2019 einzupendeln. Gemessen an den gesamten Zahlungen der 1. bzw. 2. Säule liegen die CC-Kürzungen im Jahr 2022 bei 0,18 %. Bei den kontrollierten Betrieben liegt der durchschnittliche Kürzungssatz bei 3,80 %. Die angewendeten CC-Kürzungen umfassten im Jahr 2022 einen Betrag von rd. 2.534.000 €. Dieser Kürzungsbetrag bezieht sich auf alle durchgeführten systematischen und anlassbezogenen Kontrollen.