https://agrarbericht.bayern.de/landwirtschaft/bayerisches-bergbauernprogramm.html

Bayerisches Bergbauernprogramm

Mit dem Bayerischen Bergbauernprogramm (BBP) werden spezifische Maßnahmen für die Berglandwirtschaft gefördert. Darin werden im Einklang mit der Natur stehende „Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen“ auf Alm- und Alpflächen mit jährlich ca. 200.000 € gefördert. Zielsetzung ist die Freihaltung von Weideflächen z. B. von natürlichem Holzaufwuchs (Schwenden) und Verunkrautung, die Beseitigung von Schäden durch Lawinen- und Murenabgänge sowie die Entsteinung (Maßnahme 2.1).

Investive Maßnahmen im Bereich der Weide-, Alm- und Alpwirtschaft wurden mit jährlich rd. 1,7 Mio. € gefördert. Der Förderbetrag wurde im Jahr 2023 auf 2,7 Mio. €/Jahr aufgestockt. Damit werden Bewirtschaftung und Erhaltung von ökologisch wertvollen Flächen gewährleistet (Maßnahmen 2.2 bis 2.5).

Darüber hinaus wurden im Kalenderjahr 2022 folgende Fördervolumina an landwirtschaftliche Betriebe in den Alpenlandkreisen1) gewährt:

  • Ausgleichszulage: 29,7 Mio. € (davon für Almen/Alpen und für Flächen über 1 000 Meter ca. 8,2 Mio. €)
  • KULAP-Maßnahmen: 61,8 Mio. € (davon für Almen/Alpen ca. 3,4 Mio. €)
  • Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm (VNP/EA): 14,3 Mio. € (davon rd. 1,9 Mio. € für Alm- und Alpflächen)
  • EU-Direktzahlungen: 104,5 Mio. € (davon für Almen/Alpen und für Flächen über 1 000 Meter (Höhenlage) ca. 11,8 Mio. €).

Weitere Informationen zur Alm- u. Alpwirtschaft finden Sie hier.

1) Alpenlandkreise: Lindau, Oberallgäu, Kempten (Stadt), Ostallgäu, Kaufbeuren (Stadt), Weilheim-Schongau, Garmisch-Partenkirchen, Bad Tölz – Wolfratshausen, Miesbach, Rosenheim Stadt und Landkreis, Traunstein, Berchtesgadener Land.